Jetzt erleiden die Anlieger an der B 31 in Mariabrunn ein ähnliches Schicksal wie ihre Leidensgenossen in Tettnang an der B 467. Bei der Planung wurde in Tettnang viel von Solidarität gesprochen, leider eine einseitige Solidarität. Die zu erwartende Lärmbelästigung wurde von der Straßenbaubehörde berechnet; es sah nicht schlecht aus für die Anlieger Sie wurden damit ruhig gestellt. Seit die Straße für den Verkehr freigegeben ist, leiden die Anlieger unter einer starken Lärmbelästigung. Die Vertreter der Straßenbaubehörde sind inzwischen wieder weg. Sie verteidigen ihre Berechnungen, die seit Jahrzehnten offensichtlich nicht mit der Wirklichkeit ubereinstimmen. Sie versuchen die Anlieger mundtot zu machen, notfalls mit juristischen Mittein. Lärmschutz geht nicht mehr, kein Gelände, zu teuer. Da nutzt es auch nicht viel, wenn die Stadt bzw. Gemeinde die Anliegen der Lärmgeschädigten unterstützt. Im Bodenseekreis ist nicht einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Hinweis "Lärmschutz" durchsetzbar. In anderen Gegenden hat man die Beeinträchtigungen (Gesundheitsschäden) durch Lärm längst erkannt und daraus die Konsequenzen gezogen. Den dortigen Behörden ist die Gesundhelt der Anlieger an den Straßen offensichtlich etwas wert. Neben vielen anderen Beispielen in der näheren und weiteren Umgebung seien nur erwähnt: A 96 vor München, S 16 Richtung Arlberg in Österreich.
Es ist an der Zeit, dass die lärmgeschadigten Bürger im Bodenseekreis sich zusammenschliessen, um gemeinsam ihren Interessen Gehör zu verschaffen. So lange die Behörden dem Lärmschutz nicht mehr Bedeutung einräumen und so lange sie an bestehenden Straßen keine weiteren Maßnahmen zum Lärmschutz ergreifen, kann es für die Anlieger an einer geplanten Straße nur ein Motto geben: Widerstand.
Franz Forster, Tettnang