ERISKIRCH (li) - Die Bemühungen der Initiative für Lärmschutz an der B 31 neu in Eriskirch tragen erste Früchte. In einem Schreiben an die Gemeinde hat das Regierungspräsidium Fehler beim Straßenbelag eingeräumt.
Schon kurz nach der Freigabe des neuen B31-Teilstücks bei Eriskirch hatten Anwohner die Vermutung geäußert, dass hier nicht der lärmmindernde Straßenbelag aufgetragen wurde, der laut Planfeststellungsbeschluss versprochen worden war. Nachdem man sich gemeinsam mit der Gemeinde in die Materie eingearbeitet hatte und sich die Zweifel zu bestätigen schienen, wandte sich Bürgermeister Markus Spieth an das Regierungspräsidium: "Nach den entsprechenden Richtlinien ist ein Splittmastixbelag dann als lärmmindern einzustufen, wenn er beim Einbau nicht abgesplittet wird. Diese Bauweise ist in Eriskirch nicht erfolgt, sondern der Belag wurde abgesplittet, wie man unzweifelhaft vor Ort erkennen kann", heißt es in dem Schreiben.
In der Antwort, das dieser Tage in Eriskirch eingetroffen ist, gibt das Regierungspräsidium nun tatsächlich geringfügige Abweichungen von den Vorgaben zu - was zur Folge hat, dass bei der Lärmberechnung kein Abschlag von 2 db(A) vorgenommen werden darf, wie es bisher der Fall war. Die Straßnebauverwaltung werde deshalb nach Vorliegen der aktuellen Verkehrsmenge - die noch über die Sommermonate hinweg gezählt wird - eine neue Lärmberechnung ohne Abzug des Korrekturwertes erstellen lassen und die sich gegebenenfalls daraus ergebenden Lärmschutzmaßnahmen dem Bundesministerium vorlegen.
Was dies letztlich konkret heißt, wird das weitere Verfahren zeigen. Bürgerinitiative und Gemeinde haben das Schreiben jedenfalls freudig zur Kenntnis genommen.
Schwäbische Zeitung, Freitag 25. Juni 2004 / Nr. 144