Als Lärm bezeichnet man jede Art von Schall, die Menschen als belästigend oder störend empfinden. Die Lärmbelastung wird in Dezibel A, abgekürzt dB(A), gemessen. Ein Geräuschpegel von mehr als 50 dB(A) behindert die normale Unterhaltung, bei Werten über 70 dB(A) ist sie kaum noch möglich. Ab ca. 90 dB(A) wird Lärm gehörschädigend. Die Schmerzschwelle liegt bei ca. 110 dB(A).
Lärm ist für die meisten Menschen die größte Umweltplage. Kopfschmerzen, Übelkeit, Muskelverspannung, Schlaflosigkeit, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Nervosität sind die Folgen. Starker Dauerlärm erhöht zudem den Blutdruck und das Herzinfarktrisiko. Deshalb gibt es den gesetzlich geregelten Lärmschutz, der die Lärmbelastung durch Straßenverkehr, Flugverkehr, Industrie- und Gewerbebetriebe, Baustellen und den Lärm am Arbeitsplatz so gering wie möglich halten soll.
| Armbanduhr | 20 db(A) |
| Flüstern | 30 db(A) |
| Rasenmäher | 70 db(A) |
| Staubsauger | 80 db(A) |
| LKW | 90 db(A) |
| Düsenjäger | 130 db(A) |
Oberbegriff für technische, organisatorische und gesetzgeberische Maßnahmen zu Schutz von Mensch und Tier oder Gütern gegen Lärm.
Zum Lärmschutz gehören alle Maßnahmen, die auf Begrenzung der Lärmbelastung hinauslaufen und insbesondere gesundheitsgefährdenden Lärm verhindern. Die Lärmbelastung kann durch Verminderung der Lärmemission an der Geräuschquelle (z.B. lärmdämmende Abkapselung) oder durch Schutzmaßnahmen gegen Lärmimmission (Lärmschutzwand, -fenster, -wall) herabgesetzt werden.
Straßenlärm ist jener Lärm, der durch den Straßenverkehr erzeugt wird. Dazu sind vor allem die von Personen- und Lastkraftwagen bei der Fahrt erzeugten Geräusche zu rechnen. Eine geringere Rolle spielt der Baustellenlärm. Der Straßenverkehrslärm ist in den Industrieländern die bei weitem stärkste Quelle der Lärmbelastung.
Weitere Infos (Entstehungsmechanismen, Einflußfaktoren, Bekämpfung, Literator) auf Wikipedia unter wikipedia.org/wiki/Straßenlärm